[735] Pastoraltheologie (Pastoralwissenschaft, Pastoral), ein Theil der praktischen Theologie (s.d.), enthält die Darstellung der Vorschriften, welche der Theolog im geistlichen Amte nicht als Prediger, sondern als Pastor zu erfüllen hat, während ihn die Homiletik u. die Katechetik (s.b.) über seine Verpflichtung als Prediger u. Religionslehrer, die Liturgik (s.d.) über Leitung u. Verwaltung des öffentlichen Gottesdienstes belehrt. Gewöhnlich behandelt die P. theils das, was der Geistliche der ganzen Gemeinde gegenüber zu beobachten hat (sittlichen Wandel, häusliches Leben, Umgang mit den Gemeindegliedern, Seelsorge etc.); theils das, was sich auf besondere Klassen u. Glieder in der Gemeinde bezieht (Verkehr mit der Jugend, mit unsittlichen Menschen, mit Indifferentisten, Separatisten, Gefangenen, Armen, Kranken, Eidesleistungen, Ehesachen etc.). Die angemessene Art, schwierige Geschäfte mit einem gewissen Takt zu behandeln, heißtgewöhnlich Pastoralklugheit. Anweisungen dazu gibt schon die Bibel in den Pastoralbriefen (s.d.). Im Mittelalter wurde die P. zur Casuistik (s.d.)[735] später gab man meist Klugheitsregeln. Schriften von Spalding, Miller, Seiler, Ömler, Rosenmüller, Niemeyer, Gräffe, Kindervater u. die älteren Werke von Pordeh u. Hartmann, Spener, Baumgarten, u. aus den ältesten Zeiten vorzüglich Chrysostomos, neuerlich auch von Moll, Vinet, Harms (in der Form von Vorlesungen), Nitzsch, Palmer (s.d.a.).