[854] Separatisten (v. lat.), 1) die Brownisten (s.d.) in England, welche sich von der Kirche trennten, dann aber 2) alle die, welche sich wegen abweichender Lehre von der kirchlichen Gemeinschaft trennen u. auf Grund ihrer Lehren u. ihres Cultus eine besondere Gemeinschaft bilden. S. gab es schon in der älteren Christlichen Kirche, zahlreicher treten sie aber nach der Reformation auf, bes. seit dem Ende des 17. Jahrh. u. seit den Pietistischen Streitigkeiten. Solche S. waren Theodor Schermer in Bremen, Seitz in Schwaben, die Quäker, die Böhmisten, die Inspirirten etc. Zu den S. zählt man gegenwärtig in Preußen die streng Lutherische Partei, da sie sich von der, durch die Union entstandenen Evangelischen Kirche getrennt hat. Die Entstehung der S. hatte oft in einer schwärmerischen Geistesrichtung, od. in einer eingebildeten größeren Frömmigkeit, od. in der Unzufriedenheit mit der bestehenden Landeskirche ihren Grund. Zuweilen trug hierzu indirect das Kirchenregiment bei, indem es zu streng gegen andere Richtungen auftrat. In neuester Zeit kamen öfters solche Trennungen vor u. veranlaßten mehre Staatsregierungen zu gesetzlichen Bestimmungen über die bürgerliche Stellung der S.; 3) im Concurse solche Gläubiger, welche entweder auf einzelne Sachen aus der Concursmasse ein Realrecht geltend machen (Separatio ex jure dominii) od. wenigstens fordern können, daß gewisse Gegenstände von der gemeinen Concursmasse abgesondert u. zu ihrer besonderen Befriedigung verwendet werden (Separatio ex jure crediti), s.u. Concurs 1) F) a) u. b).