Staatsreligion

[640] Staatsreligion, die Religion, welche ein Staat als die herrschende, d.h. als die erkennt, welche in den Staatseinrichtungen den Vorzug hat. Meist ist sie auch die Religion der Mehrzahl der Unterthanen u. des Staatsoberhaupts, doch nicht immer. Bis zum Westfälischen Frieden herrschte im Deutschen Staatsrecht die These, daß der Landes- u. selbst der Gutsherr ihre Hörigen zur Bekennung der Religion ihrer höchsten Obrigkeit od. zur Auswanderung anhalten konnten (Cujus regio, ejus religio). Der Deutsche Bund gab in Deutschland allen christlichen Confessionen gleiche bürgerliche u. politische Rechte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 640.
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