[716] Stecher, 1) ein spitziges, doch nicht scharfes, stählernes Werkzeug, womit beim Binden der Siebe Löcher in die Siebränder gestochen werden; 2) bei Flötenuhren ein Stift von Messingdraht, welcher das Ventil der Windlade öffnet; 3) eine Art breiter Degen zum Stechen; 4) ein Werkzeug, welches so eingerichtet ist, daß es von der Masse, in welche man es sticht, etwas mit herausnimmt; die gewöhnlichsten sind die Butter-, Käse- u. Kuchenstecher; 5) so v.w. Briefstecher; 6) so v.w. Graveur; 7) ein Arbeiter, welcher den Torf der Länge u. Breite nach absticht, da ihn hingegen der Gräber ausgräbt; 8) Vorrichtung an Gewehren, bes. an Büchsen, wodurch das Gewehr, sobald der Abzug angedrückt (gestochen) ist, bei der leisesten Berührung einer weit vorwärts des Abzugs gelegenen Nadel losgeht; vgl. Schloß S. 295.