Steigung

[727] Steigung, 1) der Zustand des Steigens (s.d. 1), die Erhebung, die Höhe, zu welcher, respective das Verhältniß, in welchem sich etwas erhebt; so bes. von Eisenbahnen, z.B. einer S. von 1_: 40 heißt in 40 Theilen Längenstrecke steigt die Bahn um 1 Theil Höhe (z.B. auf 40 Ellen Länge um 1 Elle Höhe); 2) bei einem Gewölbe od. Bogen, z.B. Brückenbogen, die Höhe (Stichhöhe, Stich) von dem Widerlager od. Kämpfer bis zum Schluß. Das Verhältniß der Steigung zur Spann- od. Sprengweite des Bogens bedingt die Form desselben. Bei steigenden od. Treppenbögen ist S. der Höhenabstand der beiden Widerlagspunkte; 3) die Höhe der einzelnen Treppenstufen, welche zur Breite (Auftritt) derselben in einem gewissen, dem menschlichen Schritte angepaßten Verhältniß stehen muß; sie darf indessen die Breite an Größe nicht übersteigen; 4) die Ganghöhe der Schrauben, s.d. 1) A) a).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 727.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: