Sternorden

[793] Sternorden, 1) (Sternerbund), s. Sterner; 2) eine 1372 gestiftete Rittergesellschaft in den hessischen Landen zum Schutz ritterlicher Rechte u. Ansprüche gegen den Landgrafen Hermann von Hessen; sie führte als Zeichen einen silbernen Stern an dem Steigbügel, löste sich nach kurzer Zeit wieder auf; 3) (S. von Frankreich), gestiftet 1351 vom König Johann als Orden der Hofehre, jedoch mit manchen Eigenthümlichkeiten geistlicher Orden, für 500 Ritter. Diese Zahl wurde in der Folge sehr überstiegen u. der Orden unter Karl VIII. zum Besten des St. Michaelsorden aufgehoben. 4) (Orden des Sterns von Indien, The star of India), ein am 25. Juni 1861 von der Königin Victoria von England gestifteter englischer Ritterorden für Ostindien. Das Ordenszeichen ist ein Stern mit der Devise Heaven's Light our Guide. Er besteht aus der Königin, dem Großmeister u. 25 Rittern. Haupt des Ordens ist der jedesmalige Vicekönig od. Generalgouverneur des Indobritischen Reiches.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 793.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika