Testimonĭum

[414] Testimonĭum (lat.), Zeugniß, Beglaubigungsschreiben. T. integritatis, das Ledigkeitszeugniß, welches Personen nach dem kirchlichen Aufgebot, wenn kein Einspruch geschehen ist, ausgestellt wird, worauf sie dann getraut werden können. T. maturitatis, Zeugniß der Reise für die Universität, Akademie etc., s. Schulzeugniß. T. paupertatis, Armuthszeugniß, ausgestellt, um den Empfänger u. Vorzeiger von einer Abgabe zu befreien; auch für arme Studirende, welchen dann das Honorar für die Vorlesungen ganz od. theilweise erlassen wird. T. spirĭtus sancti internum (das innere Zeugniß des Heiligen Geistes), die Wirksamkeit des Heiligen Geistes, daß wir beim Lesen der Heiligen Schrift von der Wahrheit der in derselben gegebenen Gebote u. Aussprüche u. deren Gültigkeit für das Leben überzeugt werden, u. die Versicherung im Herzen, daß wir durch Christum Gottes Kinder sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 414.
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