[511] Versatz, 1) so v. w. Verpfändung; 2) so v. w. Versatzung 1); 3) an deutschen Schlössern ein Stück Blech, welches über den Fallen liegt; es hindert das Zurückweichen der Fallen, wenn sie von dem Schlüssel bewegt werden; 4) das zweite Einsetzen od. Umsetzen der Felle in der Lohgrube, wobei die Aasseite nach oben gekehrt wird; 5) die Vermischung des Zinns mit anderem Metall, ehe es verarbeitet wird; bei dem sogenannten Englischen Zinn rechnet man auf 1 Centner Zinn 2 Pfund Kupfer u. etwas Wismuth zum V.; beim Probezinn wird Blei zum V. genommen; 6) wenn beim Scheren des Tuches ein Streifen desselben an der Kante des Tisches nicht gehörig geschoren ist, dieser Streif bei der folgenden Tischlänge auf die Mitte des Tisches gelegt wird, um ihn gehörig scheren zu können, so heißt dies das Tuch in V. bringen; 7) beim Anfahren der Erde in Karren ein neben der Laufbrücke angebrachter Absatz, wo die Arbeiter die Karren wechseln.
Pierer-1857: Versatz