Wakuf

[761] Wakuf (Vakuf, Vakf, arab.), in der Türkei das Gut der Moscheen u. der milden Stiftungen, namentlich eine gewisse Art des Privateigenthums, welche an diese geknüpft ist, u. zwar a) der Theil der von den osmanischen Eroberern erbeuteten Ländereien, welche den Moscheen als Dotation überlassen wurde; b) Schenkungen u. Vermächtnisse, welche den Moscheen zur Unterhaltung der mit ihnen verbundenen Wohlthätigkeitsanstalten (Schulen, Bäder, Hospitäler, Speiseanstalten) gemacht wurden; c) Privatbesitzungen, welche den Moscheen u. Stiftungen gegen einen gewissen Zins nominell cedirt wurden, um sie vor der Habsucht der Beamten u. vor Confiscationen zu sichern, u. welche nach u. nach den Moscheen u. Stiftungen als Eigenthum anheimgefallen sind. Die W-s umfassen fast drei Viertel des gesammten Grund u. Bodens der Türkei u. sind, weil ihnen der Staat keine Steuern auferlegen darf, ein Haupthindernis der Finanzverbesserung in der Türkei; der Plan der Reformpartei, entweder die W-s der letzteren Art od. doch wenigstens deren Steuerfreiheit auf zu Heben, ist bis jetzt noch stets gescheitert.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 761.
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