Weißenau

[65] Weißenau, 1) Weiler im Oberamte Ravensburg des württembergischen Donaukreises, an einem Arme der Schussen; hat Schloß (früher Sitz des Standesherrn, Graf von Sternberg), mit vier Mühlen u. einem Eisenhammer. W. war früher reichsunmittelbare Prämonstratenserabtei, 1145 gestiftet u. besaß zuletzt 137 Dörfer, Weiler u. Höfe; 1803 aufgehoben, erhielt sie der Graf von Sternberg-Manderscheid; 1806 kam sie unter württembergische Hoheit u. wurde 1835 von Württemberg als Staatsgut angekauft. 2) Dorf im Kreise Mainz der hessischen Provinz Rheinhessen; Synagoge, 1200 Ew. Das Weißenauer Lager bildet einen Theil der Mainzer Befestigung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 65.
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