[243] Wimpel, 1) eine sehr lange u. schmale Art Flaggen, welche an einer kleinen Raa (Wimpelholz) vom Top des großen Mastes wehen, so daß sie bisweilen vom oberen Theile des Mastes bis fast auf das Wasser herabreichen; sie sind bis auf die Hälfte od. zwei Drittel ihrer Länge schwalbenschwanzartig ausgeschnitten. Wo Kriegsschiffe liegen, dürfen die Kauffahrer keinen solchen W. führen. Die größeren dienen zur Zierde, die kleineren (breiteren) zu Signalen. Auch an einigen von den Masten nach dem Körper des Schiffes herabgehen. den Tauen werden an festlichen Tagen, auch wohl wenn das Schiff flaggt, bunte mehrfarbene W. befestigt. Derjenige, welcher die W-n in Verwahrung hat, dieselben bei Sonnenaufgang hißt u. bei Sonnenuntergang wieder abnimmt (auf- u. abwimpeln), heißt Wimpelgast. 2) (Vortuch, Honestine), eine Art Schürze, welche manche Nonnen vorschriftsmäßig vor dem Leib tragen; 3) so v.w. Wimbel.