[284] Wirthschaftseinrichtung, bezweckt den möglich höchsten Reinertrag eines Landguts nachhaltig zu erzielen; zu diesem Behuf soll man den Rohertrag nach Möglichkeit steigern u. vernünftige Ausgaben dafür nicht scheuen. Von einer guten W. verlangt man, daß die ganze Wirthschaft in allen ihren Theilen das wohlgefällige Gepräge der Ordnung u. Übereinstimmung an sich trägt, daß das todte Inventarium in hinreichender Menge u. in gutem Zustande vorhanden ist, daß das Vieh in einer der Arbeitsverrichtung u. nothwendigen Düngererzeugung ausreichenden Anzahl vorhanden ist u. reichlich u. gleichmäßig mit selbstgebautem Futter genährt wird, daß der zur steigenden Kräftigung der Wirthschaft nöthige Dünger in hinreichender Menge in der Wirthschaft selbst gewonnen wird, daß sich sämmtliche Grundstücke in einem untadelhaften Zustande befinden, u. daß alle angebauten Gewächse einen ziemlich gleichmäßigen hohen Durchschnittsertrag von der bestellten Fläche geben.