[759] Zweckmäßigkeit, ist diejenige Beschaffenheit od. Einrichtung einer Sache od. einer Thätigkeit, vermöge deren sie entweder ihrem eigenen Zwecke entsprechen od. zur Erreichung anderer Zwecke tauglich sind. In dem ersteren Falle ist sie eine innere (immanente), in dem anderen eine äußere (relative). Während die Anwendung des Begriffs der Z. da, wo in den Zielpunkten des Wollens u. Handelns bestimmte Zwecke unzweifelhaft nachgewiesen werden können, keine besonderen Schwierigkeiten macht, hat die Frage nach seiner Anwendung auf die Natur im Einzelnen u. im Ganzen zu sehr verschiedenen Ansichten geführt. Namentlich ist die Frage, ob die kunstvolle Zweckmäßigkeit, welche sich vorzugsweise in dem Bau der organischen Wesen zu erkennen gibt, Folge einer absichtlichen, von einer göttlichen Intelligenz ausgehenden Thätigkeit, od. der unabsichtliche Erfolg eines seinem Verlaufe nach zwar gesetzmäßigen u. nothwendigen, aber nicht auf einem vorausbestimmten Zweck abzielenden Geschehens sei, bald in diesem, bald in jenem Sinne beantwortet worden; in jenem, indem man darauf den sogenannten teleologischen Beweis für das Dasein Gottes gründete (s. Teleologie), in diesem, indem man entweder, wie nach dem Vorgange des Aristoteles der Idealismus der Schellingschen u. Hegelschen Naturphilosophie, der Natur eine Summe absichtslos, aber zweckmäßig wirkender Kräfte u. Tendenzen (unbewußte Ideen, einen Bildungstrieb etc.) beilegte, od. das, was als zweckmäßig erscheint, als das endliche Resultat einer unermeßlichen Mannigfaltigkeit des Geschehens auffaßte, durch welches unzählige Naturproducte entstanden seien, von welchen schließlich nur die sich erhalten haben, in denen sich glücklicherweise die Bedingungen ihres Fortbestandes u. ihrer Fortpflanzung zusammenfanden u. die eben deshalb als zweckmäßig organisirt erscheinen. Kant hatte diese Streitfrage dadurch weniger zu entscheiden, als zu umgehen gesucht, daß er den Begriff der Z. für ein der menschlichen Urtheilskraft inwohnendes (subjectiv nothwendiges u. allgemeines) Princip erklärte, welches zwar einen Leitfaden der Untersuchung der Natur darbiete u. uns zwinge die Natur so anzusehen, als ob sie von einer bewußten Intelligenz so eingerichtet sei, wie sie eingerichtet ist, ohne uns zu berechtigen darauf ein objectives Urtheil über die Entstehung u. Einrichtung der Naturordnung zu gründen. Jedenfalls bildet die Art, wie diese Frage beantwortet wird, eine wesentliche Grenzscheide verschiedener Weltansichten. Vgl. Trendelenburg, Über den letzten Unterschied der philosophischen Systeme im 2. Bde. von dessen Historischen Beiträgen zur Philosophie (Berl. 1855); H. Ulrici, Gott u. die Natur, Lpz. 1862.