Zwicken

[769] Zwicken, 1) mit zwei gegen einander bewegten stumpfen Spitzen drücken od. kneipen; daher Zwickzange, s.u. Zange 1) B); 2) kurz u. geschwind drücken; 3) Zwicken mit glühenden Zangen, sonst eine in besonderen Fällen, z.B. bei gelungenen Attentaten gegen hohe Häupter, der Todesstrafe vorausgehende u. diese schärfende Strafe, wo der Delinquent mehrmals mit glühenden Zangen geknippen wurde; 4) Kupferplatten vor- u. rückwärts durch die Walzen lassen, s.u. Kupferstechen S. 909; 5) das Rufen der Schnepfe, s.d. a); 6) so v.w. Ausgeizen, s.u. Weinbau S. 46; 7) dem Liqueurweine, z.B. Champagner, nachdem er auf Flaschen gefüllt ist, indem man ihm etwas Liqueur (eine Auflösung von Zucker) mit einem Kaffeelöffel beimengt, dadurch den Bodensatz benehmen, daß man die Flasche umdreht u. etwas von der Flüssigkeit herausläßt; 8) das Ausfüllen der Mauerfugen mit kleinen Steinen (Zwicker, Zwicksteine), welche man bes. bei Bruchsteinmauern zwischen die größeren Steine treibt, um diesen eine feste Lage zu geben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 769.
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