1. Lange ausbleiben und leer wiederkommen, kann wenig frommen.
Lat.: Turpe est diu manere et inanem redire. (Homer.)
2. Zweimal darf man wol ausbleiben. – Eisenhart, 531; Pistor., II, 42; Kind, De jurisprudentia Germ. paroemiaca etc., 13, 9; Simrock, 12241; Hillebrand, 222; Eiselein, 662.
Altes Rechtssprichwort, um zu bezeichnen, dass in den mittlern Zeiten derjenige, welcher verklagt worden war, erst dann straffällig wurde, wenn er auf die dritte [187] Vorladung nicht erschien. Auch heute ist's noch üblich, dass niemand in die Strafe des Ungehorsams eher verfällt, als nach dreimaligem Ausbleiben, wenn nicht die erste Vorladung schon bei Strafe des Ungehorsams erlassen worden ist.
*3. Er bleibt aus wie Röhrwasser.
Plötzlich und ohne dass man stets die eigentliche Veranlassung dazu kennt.
*4. Er bleibt lange aus, der nicht kommt.
*5. Er wird so wenig ausbleiben wie der März in der Fasten.
*6. He blift ut as Ueffeln. (Hannover.)
Er bleibt aus wie Ueffeln. Es ist dies der Name eines osnabrückischen Pfarrdorfes im Amt Fürstenau. Die Bewohner dieses Dorfes machten bis in die Zeiten der Reformation mit den benachbarten Ortschaften Prozessionen zum Heiligenberge auf dem Giersfelde. Der Heiligenberg ist jetzt ein ganz öder, rings von Hünengräbern umgebener Hügel. Jene Prozessionen und Zusammenkünfte der katholischen Christen bei ihm waren vielleicht noch ein Ueberrest aus alten heidnischen Zeiten. Im 16. Jahrhundert wurden die Süd-Anwohner des Giersfeldes, die von Ueffeln, protestantisch und erschienen daher nicht mehr bei jener Prozession. Die von Alfhausen dagegen blieben katholisch und kamen zum Heiligenberge, wie zuvor, veranlassten aber die obige sprichwörtliche Redensart. (Vgl. Skizzen, von J.G. Kohl, Bremen II. Th. S. 220.)