1. Zweimal darf man wol (der Ladung) ausbleiben. – Lehmann, 303, 17; Eisenhart, 531; Hillebrant, 222; Eiselein, 662; Simrock, 12241; Kind, De jurisprudentia German, paroemiaca, 13, 9.
2. Zweimal des Tages essen, zweimal des Nachts pissen, zweimal die Woche das Weib umfahen, zweimal des Jahres Blut la'n, erhält die Gesundheit wol. – Eiselein, 662.
3. Zweimal geht's selten gut. (Oberösterr.)
*4. Das lässt er sich nicht zweimal sagen. – Klix, 124.
*5. Dazu lässt er sich wol nicht zweimal bitten.
*6. Zweimal wird's in der Mühle gesagt. – Klix, 124.
Kroat.: V melinu se dvakrat povedu. (Čelakovsky, 568.)