Man muss bügeln, solange der Bolzen glüht.
2. Zum Bügeln gehört allemal ein Klumpen. – Schles. Provinzial-Blätter, 1866, S. 429.
*3. De hat wedd'r ên bügelt. (Altmark.) – Danneil, 278.
Ist betrunken.
*4. Eine (Frau oder Jungfrau) bügeln.
D.i. am Fastnachtstage durch einen Bügel oder Reifen ziehen, was in einigen Gegenden Ostpreussens als eine Ehrenbezeigung für unbescholtene weibliche Personen betrachtet wird. (Vgl. Frischbier, II, 453.)