Selbstschuldner
Selbstschuldner kann kein Gewere stellen. – Graf, 441, 328.
Wer auf frischer That, wegen Diebstahl, Raub, Mord ergriffen wird, kann die That nicht auf einen andern schieben. (S. ⇒ Handhaft und ⇒ Handthätiger.)
Mhd.: Selbschöl mag chainen gewern stellen. (Auer, 65, 166.)