Selbstschuldner

Selbstschuldner kann kein Gewere stellen.Graf, 441, 328.

Wer auf frischer That, wegen Diebstahl, Raub, Mord ergriffen wird, kann die That nicht auf einen andern schieben. (S. Handhaft und Handthätiger.)

Mhd.: Selbschöl mag chainen gewern stellen. (Auer, 65, 166.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 4. Leipzig 1876, Sp. 536.
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