Verlegen [2]

Wider sich kann man niemand verlegen.Graf, 456, 499.

Das Zeugniss von solchen, die mit der Partei gleiches Interesse haben, ist vor Gericht nicht zulässig. (S. Frau 62, Kumpan und Mann 993.) Das obige Sprichwort sagt aber, dass dann von der befreundeten Partei kein Einwand erhoben werden kann, wenn sich der Gegner darauf beruft. Auf der Insel Rügen: Wedder sick kan man nemandt vorleggen. (Normann, 37.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 1560.
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