* Es ist eine Wipplingerei.
In der Beilage zur Bohemia vom 15. November 1874, Nr. 314, heisst es in einem Schreiben aus Wien: »Unser Gemeinderath hat in der letzten Zeit überhaupt Malheur mit seinen Beschlüssen gehabt; es ist schon sprichwörtlich, dass man unpraktisches Vorgehen als Wipplingerei bezeichnet.« Das wiener Rathhaus steht in der Wipplingerstrasse.