Wer Wittgen fängt, kann auf der dresdener Brücke jagen.
Als einst Ritter Weigold III. von Bärenstein auf Schloss Lochau einen der allerverrufensten Raubritter, Namens Wittich oder Wittgen, dessen Schloss auf einem starken Felsen in der Nähe der jetzigen Bergstadt Glashütte in Sachsen lag und der jenen durch Hinterlist aus dem Wege räumen wollte, nach längerm Kampfe niedergeworfen und getödtet hatte, sollte er sich dafür eine Gnade beim Markgrafen ausbitten. Der tapfere Ritter begehrte aber blos, dass, wenn er auf seinem Grund und Boden einen Hirsch oder anderes Wild hetze, er demselben folgen, es fangen und wegführen dürfe, möge es selbst bis auf die steinerne Elbbrücke zu Dresden laufen. Das ward ihm auch gewährt. (Vgl. Peccenstein, Theatr. Sax. I, 97; Grässe, Sagenschatz, S. 96 u. Constitutionelle Zeitung, Dresden 1852, 17.-19. Juni.)