Leibrente

[721] Leibrente ist ein lebenslängliches jährliches Einkommen, welches man sich mit einem Capitale erkauft, das nach dem Tode des Rentenempfängers dem Rentenzahler zufällt. Je kürzer die wahrscheinliche Lebensdauer des Rentenkäufers ist, um so bedeutender muß die jährliche Rente sein, welche er erhält. Jedenfalls aber übersteigt sie den gewöhnlichen Zinsfuß und dies ist es denn auch, wodurch viele Capitalisten, welche weder zu anderweiten Unternehmungen ihr Geld benutzen, noch Erben haben, denen sie ihr Vermögen zu hinterlassen Pflicht und Neigung haben, bewogen werden, ihr Geld auf diese Weise anzulegen. Wenn nicht durch besondere Landesgesetze Beschränkungen eingeführt sind, so steht es Jedem frei, sein Geld auf diese Weise anzulegen und sich dadurch für seine Lebensdauer ein höheres jährliches Einkommen zu sichern. Auch für dritte Personen kann eine Rente gekauft werden. Verkäufer von Renten können Privatpersonen und Gesellschaften sein. Sehr häufig hat auch der Staat selbst dergleichen Anstalten errichtet, um sich in bedrängten Zeiten Geld zu verschaffen oder überhaupt seinen Credit zu einer einträglichen Unternehmung zu benutzen. Bei dem Ankaufe einer Rente ist vor allen Dingen darauf zu sehen, daß der Verkäufer auch die gehörige Sicherheit bietet. Sodann wird man sich an die Person oder dasjenige Institut wenden, welches die günstigsten Bedingungen stellt und die höchste Rente zahlt. Die Höhe derselben richtet sich in der Regel nicht blos nach dem Alter des Rentenkäufers, sondern auch nach seiner körperlichen Beschaffenheit und seinem Gesundheitszustande. Es wird eine Wahrscheinlichkeitsberechnung über die Dauer seines Lebens angestellt. Die stärkste Leibrente, welche wol jemals angeboten wurde, war die franz. vom I. 1758, welche nur sechs Classen enthielt und Allen der ersten Classe, von 1–50 Jahren zehn Procent anbot. Gewöhnlicher berechnet man die Leibrente von zehn zu zehn Jahren und zahlt bis zum Alter von zehn Jahren sieben Procent, bis 20 Jahre acht, bis 40 Jahre neun, bis 50 Jahre zehn, bis 60 Jahre zwölf und von 60 Jahren an 15 und mehr Procent, je nach der Leibesbeschaffenheit des Rentenkäufers.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 721.
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