[230] Bodmerei, Verbodmung, Bömerei (engl. bottomry, frz. contrat à la grosse), im Seerecht Verpfändung eines Schiffs oder dessen Ladung oder beider zugleich und der Fracht seitens des Schiffskapitäns (Bodmereinehmers), gegen Empfang eines Darlehns, bei dem der Darleiher (Bodmerist) die Seegefahr mit trägt, aber nach glücklicher Fahrt (Bodmereifahrt) das Kapital mit der bedungenen Prämie [230] (oft 20 Proz. und mehr) zurückerhält. Bodmereibrief, auch Seewechsel, die darüber ausgestellte Urkunde.