Brüdergemeine

[275] Brüdergemeine, evangelische, oder Brüderunität, prot., dem Pietismus verwandte Religionsgesellschaft, gestiftet von den 1722 ausgewanderten Böhm. oder Mähr. Brüdern, die sich unter dem Schutz des Grafen von Zinzendorf auf dem Gebiete seines Rittergutes Berthelsdorf in der Oberlausitz ansiedelten und den neuerbauten Ort Herrnhut nannten (daher Herrnhuter); sie nahmen 12. Mai 1727 eine der alten mähr. Brüderkirche nachgebildete Verfassung und Kirchenzucht an (Stiftungstag jedoch 13. Aug. 1727), zählen sich zu den Augsburg. Konfessionsverwandten, ohne ein besonderes Glaubensbekenntnis aufzustellen. Jede Gemeinde ist nach Geschlecht, Alter und Lebensverhältnis in Chöre geteilt. Ihnen stehen Chorpfleger, welche Seelsorge und Sittenzucht, und Vorsteher vor, welche die äußern Angelegenheiten der Chöre besorgen. Oberste Gemeindebehörde ist der Ältestenrat. Kirchliche Beamte: Bischöfe, Presbyter (Prediger) und Diakonen. Die B. zerfällt in die deutsche Unität, die brit. und amerik. Provinz, die selbständig sind und von einer Direktion geleitet werden. Das verknüpfende Band ist die alle 10 Jahre zusammentretende Generalsynode. Eine Missionsdirektion leitet die Heidenmission. Die B., seit 1895 in Sachsen als jurist. Person anerkannt, hat als solche Besitz und betreibt bedeutende Handelsgeschäfte. Höhere Lehranstalten: das Pädagogium zu Niesky, das theol. Seminar zu Gnadenfeld, andere in England und Nordamerika. Sitte und Lebensweise sind einfach und streng. Eigentümlich ist den Frauen als Kopfbedeckung ein glatt anliegendes kleines Häubchen mit verschiedenfarbigen Bändern: feuerrote für [275] Mädchen, blaßrote für ledige Schwestern, blaue für Ehefrauen und weiße für Witwen. Zahl der Gemeindeglieder im ganzen 39.000, in Europa 15.400, in Deutschland (einschließlich Böhmen) 9300; außerdem etwa 91.300 bekehrte Heiden unter 240 Missionaren, 800 Helferinnen und eingeborenen Gehilfen. – Vgl. Burkhardt (2. Tle., 1893-97).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 275-276.
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