Cour

[370] Cour (frz., spr. kuhr), Hof; Gerichtshof; bes. fürstl. Hof und dessen Versammlung, die an gewissen Tagen (Courtagen) stattfindet, um dem Fürsten Aufwartung zu machen; courfähig, hoffähig, zum Zutritt bei Hofe berechtigt. Einer Dame die C. machen, sich um ihre Gunst bewerben. Cour d'amour (spr. dammuhr), Liebeshof.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 370.
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