Fliegende Fische

598. Schwalbenfisch.
598. Schwalbenfisch.

[590] Fliegende Fische, mehrere Gattungen von Knochenfischen, mit großen Brustflossen, die sie, bei Verfolgung durch Raubfische aus dem Wasser springend, wie Fallschirme gebrauchen; sie durchfliegen 50-200 m, bei 1-5 m Höhe über dem Wasser; in trop. Meeren. Hierher gehören der Flughahn (s. Panzerwangen) und der zu den Edelfischen gehörende Flederfisch (Schwalbenfisch, Exocoetus [Abb. 598]), mit mehrern Arten im Mittelmeer etc.; Fleisch genießbar. – Vgl. Ahlborn (1895).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 590.
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