[801] Hexe, im german. Altertum eine weissagende Frau, im Mittelalter Weib, das angeblich kraft eines Bündnisses mit dem Teufel auf Menschen und Tiere schädlich einzuwirken vermochte. Dieser Glaube wuchs bes., seitdem die Inquisition im 13. Jahrh. die Hexenverfolgungen zu betreiben anfing. Erste beglaubigte Verbrennung einer H. 1275 in Toulouse. In Deutschland begannen die Hexenprozesse, seit sie durch die Bulle Innozenz' VIII. von 1484 bestätigt und die Richter in Krämers und Sprengers »Malleus maleficārum« (»Hexenhammer«, 1489) in ihrem Verfahren unterwiesen wurden. Nach der Folterung wurden die überwiesenen H. verbrannt. Oft half sich auch das Volk selbst mit der Hexenprobe (Gottesurteil durch Inswasserwerfen). Die Blüte der Hexenbrände ist das 17. Jahrh. Zuerst trat gegen dieses Unwesen der Jesuit Spee in seiner »Cautio criminalis« (1631) auf, dann der reform. Prediger Balthasar Bekker zu Amsterdam in seiner »Bezauberten Welt« (1691-93), bes. erfolgreich aber Thomasius in seinen »Lehrsätzen vom Laster der Zauberei« (1703); doch ward das Ende der Hexenprozesse in Deutschland durch die Gesetzgebung erst um 1750 herbeigeführt. Die letzte H. wurde 1782 zu Glarus hingerichtet. – Vgl. Soldan (1843; neue Ausg., 2 Bde., 1880), Mejer (1882), Riezler (für Bayern, 1896); »Quellen und Studien zur Geschichte der Hexenprozesse«, hg. von G. Steinhausen (1898), Hansen (1900 u. 1901).