Kardinal

Wappenkunde. I.
Wappenkunde. I.

[935] Kardināl (lat. cardinālis, von cardo, Türangel), früher Titel der an einer Kirche bestimmt angestellten höhern Geistlichen, seit dem 11. Jahrh. auf die dem Papste zunächst stehenden Priester und Diakonen der Kirchen Roms und Bischöfe um Rom beschränkt, die von Nikolaus II. 1059 das Recht erhielten, den Papst aus ihrer Mitte zu wählen. Sie führen den Titel Eminenz, stehen im Rang vor den Bischöfen, seit Sixtus V. (1586) 70 an der Zahl, zerfallen in 6 Kardinalbischöfe (von Ostia und Velletri, Oporto, Sabina, Palestrina, Frascati und Albano), deren ältester den Titel Kardinaldekan führt, 50 Kardinalpriester, nach den Pfarr- und Stiftskirchen in Rom benannt, und 14 Kardinaldiakonen, nach den Kapellen in Rom bezeichnet; sie werden allein vom Papst ernannt und bilden mit dem Papst das Heilige Kollegium (Kardinalkollegium), stehen ihm als beratende Behörde (Konsistorium) zur Seite, leiten die päpstl. Gerichtshöfe und Verwaltungskollegien und sind die Hauptglieder besonderer kirchenregimentlicher Ausschüsse oder Kongregationen. Die mit K. besetzten Staatsämter sind: der Kardinalstaatssekretär (Minister des Auswärtigen), Kardinalkämmerer (Camerlengo, Minister des Innern), Kardinalvizekanzler (Vorsteher der Kanzlei), Kardinalvikār (Stellvertreter des Papstes für das Bistum Rom). Tracht: Chorrock mit kurzem Purpurmantel, roter (im Advent und in den Fasten violetter) Hut mit zwei seidenen herabhängenden Schnüren mit je 15 Quasten [Tafel: Wappenkunde I]. Die K. haben in weltlicher Beziehung fürstl. Rang.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 935.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika