Konzil

[1004] Konzīl (lat. concilĭum), in der kath. Kirche die Versammlung kirchlicher Würdenträger zur Verhandlung und Entscheidung über kirchliche Gegenstände (Synode, Kirchenversammlung). Die ersten K. bis zum 4. Jahrh. warfen nur von den Bischöfen einer oder mehrerer Provinzen beschickt (Provinzial-K.) und standen seit dem 3. Jahrh. unter Leitung der Metropoliten. Daneben die Diözesansynoden als Vertretung einer kirchlichen Diözese. Seit der Erhebung des Christentums zur Staatsreligion kamen zunächst die Patriarchalsynoden auf, von mehrern Metropoliten beschickt und oft sich deckend mit Nationalsynoden, endlich die Reichssynoden oder ökumenischen K., Vertretungen der ganzen christl. Welt (das erste zu Nicäa 325). Die ersten sieben, von der griech. und röm. Kirche gemeinsam anerkannten, wurden vom byzant. Kaiser, die spätern, nur abendländischen, aber als ökumenisch geltenden, vom Papst berufen (Lateransynoden). In den christl. german. Staaten traten aber zunächst wieder National-K. ein, bes. in der karoling. Zeit, von den Königen meist in Verbindung mit den Reichsständen berufen. Die von dem ökumenischen K. des 15. Jahrh. wieder beanspruchte höchste Gewalt in der Kirche haben die Päpste niemals anerkannt, der Streit ist auf dem Vatikanischen K. (1869-70) zugunsten der letztern entschieden worden. Die röm. Kirche zählt 20 ökumenische K., die griech. nur 7. – Vgl. Hefele, »Konziliengeschichte« (2. Aufl. 1873 fg.; fortgesetzt von Hergenröther und Knöpfler, 1887 fg.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1004.
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