[186] Militärische Geheimnisse, militär. Einrichtungen und Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse der Sicherheit des Landes geboten ist. Der Verrat M. G. ist durch Reichsgesetz vom 3. Juli 1893 mit Zuchthaus, Gefängnis oder Festungshaft, auch mit Geldstrafe bedroht.