[288] Noten (lat.), Anmerkungen, bes. in einem Buche; im diplomat. Verkehr die formellen Mitteilungen einer Regierung an eine andere (s. Zirkularnote und Kollektivnote); auch s.v.w. Banknoten. – In der Musik bestimmte Zeichen für die einzelnen Töne, überhaupt die Gesamtheit aller musikal. Schriftzeichen (Notenschrift, Notensystem: N., Linien, Schlüssel, Erhöhungs- und Erniedrigungszeichen, Taktstriche, Bindebogen, Pausen etc. [Tafel: Musik II, 10-16]). Der Notendruck geschah Ende des 15. Jahrh. mittels geschnittener Holzplatten, später durch Kupferstich oder Zinktafeln, in welche die N. mittels Stahlstempeln geschlagen werden, auch durch Lithographie. Der Druck mit beweglichen Notentypen soll von dem Italiener Petrucci Ende des 15. Jahrh. erfunden sein; die jetzt übliche Technik des Notentypensatzes ist eine Erfindung von Joh. Gottl. Imm. Breitkopf (1755). – Vgl. Riemann (1878 u. 1881).