[316] Ordination (lat., »Einsetzung«), in der christl. Kirche die Weihe zum geistl. Stande unter Handauflegung. In der kath. Kirche gilt die nur vom Bischof vollziehbare Priesterweihe, die höchste der sieben aufeinander folgenden Weihen zu den entsprechenden Ordines (s.d.) als Sakrament, nach manchen schon die Diakonenweihe; sie gibt dem Ordinandus das Recht zur Darbringung des Meßopfers und zur Verwaltung der Sakramente und verleiht einen durch nichts wieder auszutilgenden geistl. Charakter (character indelebĭlis). In der evang. Kirche ist die O. nicht nur die Einführung in ein Amt, sondern die feierliche Aufnahme in den geistl. Stand durch einen Vertreter des Kirchenregiments. – Auch s.v.w. ärztliche Verordnung.