Schaumwein

[623] Schaumwein, moussierender Wein, infolge seines Gehalts an Kohlensäure schäumender Wein. Nach der franz. [623] Originalmethode der Champagne erhält man die gewünschte Menge Kohlensäure dadurch, daß man in dem auf Flaschen gefüllten Jungwein durch Zusatz von Zucker eine neue Gärung herbeiführt. Nach beendeter Gärung muß die Hefe aus der Flasche entfernt werden, worauf durch Dosieren (s.d.) dem S. der süße und liebliche Geschmack erteilt wird. Der Druck in den fertigen Flaschen beträgt 4-5 Atmosphären. Nach dem Reihlenschen Gärverfahren verläuft die Gärung ohne die störende Hefebildung; nach andern Verfahren entsteht die Kohlensäure nicht durch Gärung, sondern wird dem Weine im gasförmigen Zustande eingepumpt oder im flüssigen Zustande zugefüllt. In Deutschland seit 1902 eine Verbrauchsabgabe auf im Inland erzeugten S. und schaumweinähnliche Getränke (Schaumweinsteuer): 10 Pf für die Flasche S. aus Fruchtwein (ohne Traubenwein), 50 Pf für alle andern S. – Vgl. dal Piaz (1892), von Regner (2. Aufl. 1898).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 623-624.
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