[859] Trauung, die feierliche Zusammensprechung Verlobter zur Ehe, geschieht entweder durch Beauftragte des Staates als sog. Zivil-T. (s. Zivilehe) oder durch die Organe der Kirche als kirchliche oder priesterliche T. (Kopulation); in beiden Fällen ist die ausdrückliche Willenserklärung der Verlobten nötig. Über T. an die linke Hand s. Morganatische Ehe. – Vgl. Friedberg (1876), Sohm (1876), Dieckhoff (1878 u. 1880).