[891] Universitäten, Hochschulen, Anstalten, auf welchen die Gesamtheit der Wissenschaften (lat. universitas litterarum) gelehrt und die höchsten akademischen Würden erteilt werden. Die ersten U. entwickelten sich im 12. Jahrh. in Italien (Bologna, Salerno, Padua), in Frankreich (Paris) und in England (Oxford, Cambridge) als autonome Korporationen von Lehrern und Schülern, die ursprünglich nach Nationen eingeteilt waren. Die älteste deutsche U. ist Prag (1348); nach ihr wurden im 14. Jahrh. die zu Wien (1365), Heidelberg (1386), Köln (1388), Erfurt (1392) gegründet. Nach der jetzigen Organisation der deutschen U. sind diese auch Ausbildungsanstalten für Staatsdiener; an der Spitze steht der jährlich gewählte Rektor (Prorektor), dem der Senat zur Seite steht. Die akademischen Lehrer (ord., außerord. Professoren, Privatdozenten), gruppiert nach Fakultäten (theol., jurist., mediz., philos., naturwiss.), genießen gleich den Studenten die akademische Freiheit; letztere stehen für Disziplinarsachen unter der akademischen Gerichtsbarkeit. Über die Anzahl der U. in den einzelnen Ländern etc. s. Beilage: ⇒ Schulwesen. – Vgl. Zarncke, »Die deutsche U. im Mittelalter« (1857); Denifle, »Die U. des Mittelalters« (1885 fg.); Rashdall, »The universities of Europe in the middle ages« (2 Bde., 1895); Kaufmann, »Geschichte der deutschen U.« (1888 fg.); Lexis, »Die deutschen U.« (2 Bde., 1893); Paulsen, »Geschichte des gelehrten Unterrichts« (2. Aufl., 2 Bde., 1896-97); Zimmermann (für Amerika, 1896), Lexis (Frankreich, 1901).