Väterliche Gewalt

[903] Väterliche Gewalt (lat. patrĭa potestas), die mit Pflichten verbundenen Rechte, welche dem Vater gegen die Person und an dem Vermögen der noch nicht selbständigen Kinder zustehen. Das Deutsche Bürgerl. Gesetzbuch kennt statt dessen eine Elterliche Gewalt (s.d.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 903.
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