Ablass (Religion)

[23] Ablass (Religion). Es bedeutet dieses Wort soviel wie Erlaß, nämlich Erlaß der Sünde, oder vielmehr Erlaß der Strafen, welche die Sünde nach sich ziehen sollte. Nur die Kirche und der Papst, als das Oberhaupt der Kirche, kann Ablaß gewähren. Es stützt sich dieser Gebrauch namentlich auf die Behauptung und Annahme, daß manche Fromme und Heilige der Vorzeit so viele gute Werke gethan haben, daß durch den Ueberfluß der Gnade, welchen sie auf diese Weise vom Himmel gewannen, denjenigen ausgeholfen werden könne, welche daran Mangel leiden. Früherhin konnte man bloß in Rom diesen Ablaß erlangen, bis er späterhin auch auswärtigen Geistlichen zur Verspendung anvertraut wurde.

–t–

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 1. Leipzig 1834, S. 23.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: