Geduldete Religion

[39] Geduldete Religion, eine Religion, die in einem Staate nicht Staatsreligion ist, deren Bekenner aber freie Übung unter gewissen Beschränkungen u. Bedingungen erhalten haben. In neuerer Zeit ist die Art, wie eine Religion in einem Staate geduldet wird, durch besondere Gesetze geordnet; vgl. Toleranz.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 39.
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