Exarch

[639] Exarch, griech., Vorsteher, Gouverneur, in der Reichseintheilung Konstantins der Statthalter einer Diöcese. Der Name E. wurde Ehrentitel der Metropoliten, besonders des Erzbischofs von Konstantinopel, allmälig aber auf die Bischöfe der Hauptstädte, besonders auf die von Ephesus, Heraklea und Cäsarea beschränkt, welche bedeutende geistliche Jurisdiction erwarben und eine Mittelstufe zwischen den Patriarchen und Metropoliten darstellten. Im 6. Jahrh. wurde der Name E. zum Ehrentitel u. blieb es, während der oström. Statthalter von Italien, zuerst Flavius Longinus 567, ihn ausschließlich annahm.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 639.
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