Wasserstationen

[873] Wasserstationen der Eisenbahnen, im allgemeinen die Einrichtungen zum Versorgen der Lokomotiven mit Wasser auf den Bahnhöfen (s. Wasserkrane), im besondern die Behälter zur Ansammlung des Wassers samt deren Unterbau (s. Hochbehälter); vgl. a. Wasserleitung.

Die Abgabe des Wassers an die Lokomotiven erfolgt durch Wasserkrane. Die Wasserbehälter werden, um den nötigen Druck in den Leitungen zu erhalten, 10 m und höher über den Schienen entweder auf den Bahnhöfen oder in nächster Nähe derselben errichtet. Bei günstigen Geländeverhältnissen werden sie, wie die Hochbehälter bei der Wasserversorgung von Gemeinden, im Erdreich gemauert oder betoniert ausgeführt, in weitaus der größten Zahl der Fälle aber als eiserne Behälter, die auf Gerüsten oder in turmartigen Gebäuden aufgestellt werden, »Wassertürme« (s. Hochbehälter, Bd. 5, S. 82, Fig. 9–12). Die Speisung der Behälter kann nur seiten durch natürlichen Druck aus hochgelegenen Quellen oder Wassersammelstellen geschehen, öfters aus städtischen Wasserleitungen (wenn solche wegen zu geringer Rohrweite nicht unmittelbar benutzt werden können), meistens aber durch Pumpen des Wassers aus natürlichen Gewässern (Seen, Flüssen, Bächen) oder aus künstlich angelegten Sammelbrunnen. In diesen Fällen ist die Pumpstation so anzulegen, daß die Saughöhe der Pumpe nicht über 6–7 m beträgt (Eisenbahnbau- und Betriebsordnung § 15 und Techn. Vereinbarungen vom 1. Januar 1909 § 59).


Literatur: Roll, Encyklopädie d. ges. Eisenbahnwesens, Bd. 7, Wien 1897; Meyer, Georg, Grundzüge des Eisenbahnmaschinenbaues, Bd. 3, Berlin 1886; Zeitschr. f. Bauwesen 1891, S. 419; Zeitschr. des Ver. deutsch. Ing. 1890 (Riedler); Eisenbahntechnik d. Gegenwart, Bd. 2, 3. Abschn., Bahnhofsanlagen, Wiesbaden 1899, S. 660.

H. Kübler.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 873.
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