[19] Ateliergebäude, Baulichkeiten zum Unterbringen von Künstler-, insbes. Maler- und Bildhauerwerkstätten mit ihrem Zubehör. Maler richten ihre Werkstätten gewöhnlich in Obergeschossen von Wohnhäusern ein; selbständige Maler-A. enthalten ein Hauptatelier, ein kleineres Nebenatelier, wohl auch ein Schüleratelier, dazu ein Empfangszimmer, einen Modellankleideraum u. dgl. Zur Gewinnung indirekten, reflexlosen Tageslichts ist Fensterlage des Ateliers gegen N. oder NO. notwendig, und, damit das Licht einheitlich sei, wird der Hauptsache nach ein großes Fenster ohne starke, schattenwerfende Teilungen angelegt, und zwar als hohes, unter Umständen in die Decken-, resp. Dachfläche gezogenes Seitenfenster. Kleinere Nebenfenster werden zur Erzielung besonderer Beleuchtungen des Modells (Spiellichte) oder (wenn das Modell im Lichte des Hauptfensters steht)[19] zum Malen (Malerlichte) angebracht, doch immer nur so, daß das Licht der verschiedenen Fenster sich gegenseitig nicht stört. Zu solchem Zwecke wird auch oft das Nebenatelier nutzbar gemacht und ist dann mit dem Hauptatelier durch eine große Öffnung verbunden. Ateliers für Bildhauer müssen zu ebener Erde liegen, erschütterungsfrei sein und den bequemen Transport von Steinblöcken, fertigen Bildwerken etc. gestatten. Wird in dem Atelier auch in Stein ausgeführt, so bedarf es noch eines Raumes für die Punktierer (Steinbildhauer), dazu eines oder mehrerer Schuppen. Die Beleuchtung verursacht weniger Schwierigkeiten als beim Maleratelier, denn Reflexlicht ist keineswegs immer störend, unter Umständen sogar erwünscht. Für Kolossalbildwerke muß für die Möglichkeit des Ausfahrens ins freie Tageslicht auf Schienengleisen gesorgt werden. Im übrigen genügen Drehscheiben, um die verschiedenen Seiten der Bildwerke ins Licht zu rücken. Außerdem sind Hebevorrichtungen (Krane, Flaschenzüge etc.), Gerüste, Rampen u. dgl. für die Bewegung der Bildwerke und für die Arbeitenden, für lebendes Modell, Pferde etc., vorzusehen.