[749] Beschleunigung (Akzeleration), die für die Zeiteinheit geschätzte Änderung der Geschwindigkeit eines ungleichförmig bewegten Körpers, mag sie mit der Bewegung des Körpers gleichgerichtet oder ihr entgegengerichtet sein, in welch letzterm Falle sie die Geschwindigkeit des Körpers vermindert, Verzögerung (Retardation). Ändert sich die Geschwindigkeit eines Körpers in gleichen Zeitabschnitten um den gleichen Betrag, so nennt man seine Bewegung gleichförmig beschleunigt (oder verzögert); in diesem Fall bleibt die B. immer unverändert dieselbe (konstant) und stellt sich dar als das Verhältnis der in einem beliebigen Zeitabschnitt erlittenen Geschwindigkeitsänderung zu der Größe dieses Zeitabschnitts. Bei ungleichförmig beschleunigter (oder verzögerter) Bewegung ist die B. jeden Augenblick eine andre (sie ist veränderlich), und um sie für irgendeinen Zeitpunkt kennen zu lernen, muß man das Verhältnis ermitteln zwischen der verschwindend kleinen Änderung, welche die Geschwindigkeit von jenem Zeitpunkt an erleidet, und der verschwindend kleinen Zeit, während der jene Änderung stattfand. Das bekannteste Beispiel einer gleichförmig beschleunigten Bewegung ist der freie Fall eines schweren Körpers im luftleer gedachten Raum; nach der ersten Fallsekunde beträgt seine Geschwindigkeit für Gegenden mittlerer geographischer Breite 9,81 m und nimmt in jeder Sekunde um denselben Betrag von 9,81 m zu. Man nennt diesen Betrag, der durch Pendelversuche ermittelt worden ist, die B. der Schwere. Da nach den Grundgesetzen der Dynamik (s. Bewegung) die B. proportional ist der Kraft, durch die sie hervorgebracht wird, so kann die B. als Maß für die Kraft selbst dienen; man gibt daher, um die Größe der Schwerkraft für irgend einen Ort der Erdoberfläche auszudrücken, die B. an, die ein frei fallender Körper an diesem Ort erleidet. Vgl. Schwere.