[635] Denaturieren (franz.), einen Körper für steuerliche Zwecke mit gewissen Substanzen verunreinigen, um ihn zu bestimmter Verwendung untauglich zu machen. Die denaturierenden Beimischungen müssen so gewählt werden, daß sie z. V. das Salz und den Spiritus zur Benutzung als Genußmittel untauglich machen, aber die Verwendung zu bestimmten andern Zwecken nicht beeinträchtigen. Zum D. von Salz, das als Viehsalz dienen soll, eignen sich daher nur Substanzen, die dem Vieh weder schädlich noch unangenehm sind. In Deutschland dient zur Denaturierung von Vieh- und Dungsalz 0,25 Proz. Eisenoxyd oder Rötel, außerdem 1 Proz. Wermutkrautpulver. Fabriksalz wird je nach der beabsichtigten Verwendung mit sehr verschiedenen Substanzen (Petroleum, Braunkohlen-, Holzkohlenmehl, Seifenpulver, Schwefelsäure, verschiedenen Salzen) denaturiert. Spiritus wird durch ein Gemisch von Methylalkohol (Holzgeist) und Pyridinbasen denaturiert, für technische Zwecke auch durch Essig, Terpentinöl, Tieröl etc.