[666]Desertorĭa sententĭa (lat.), im frühern gemeinen Prozeßrecht Bezeichnung für das Urteil, durch das ein Rechtsmittel oder eine Beweisantretung (s. Beweis) wegen Versäumung der vorgesehenen Notfrist (s.d.) verworfen wurde.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 666.