Gutsherrliche Polizei

[550] Gutsherrliche Polizei, die mit dem Besitz eines Gutes verbundene Polizeigewalt. In den selbständigen Gutsbezirken Preußens und des Königreichs Sachsen führt der Gutsvorsteher die Amtsgeschäfte der Gemeindevorstände.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 550.
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