[550] Gutsherrliche Polizei, die mit dem Besitz eines Gutes verbundene Polizeigewalt. In den selbständigen Gutsbezirken Preußens und des Königreichs Sachsen führt der Gutsvorsteher die Amtsgeschäfte der Gemeindevorstände.
Brockhaus-1809: Polizei · Die Polizei
Brockhaus-1911: Polizei
Herder-1854: Polizei · Geheime Polizei
Meyers-1905: Polizei · Politische Polizei · Geheime Polizei
Pierer-1857: Polizei · Medicinische Polizei · Geheime Polizei