[904] Kiltgang (Kilpgang, v. althochd. chwilt, altnord. gveld, Abend, daher kilten, »Abendbesuche machen«), in dem alemannischen Deutschland und der Schweiz (besonders in den Kantonen Bern und Aargau) der Brauch der Burschen, des Nachts zu ihren Mädchen durch das Fenster einzusteigen (fensterln) und in allen Ehren bis gegen Morgen bei ihnen zu verweilen. Diese nächtlichen Besuche, die auch in England, namentlich in Wales, üblich sind, wo das Kiltgehen to bundle heißt und in Skandinavien, wo sie nattfrieri (Nachtfreierei) heißen, sind je nach der ortsüblichen Sitte an bestimmte Wochentage oder auch an gewisse Festzeiten gebunden; sie verstehen sich von selbst, wenn der Bursche bei der Brautschau nicht sofort von dem Mädchen oder den Eltern zurückgewiesen wurde. Die Verlobung gilt erst als vollgültig, wenn bereits zu Kilt gegangen ist. Stehen unverheiratete Leute gemeinschaftlich zu Gevatter, so ist der Mann durch die Sitte verpflichtet, bei seiner Mitgevatterin zu Kilt zu gehen. Bei der Wahl der Gevattern wird selbstverständlich hierauf Rücksicht genommen.