[266] Kollektivismus, eine von Frankreich ausgehende Bezeichnung für diejenige sozialistische Richtung, die es auf Herstellung von Kollektiv-, d. h. gemeinschaftlichem Eigentum an Produktionsmitteln mit Einschluß des Grund und Bodens absieht. Vom deutschen Sozialismus, der dem gleichen Ziel zustrebt, unterscheidet sich der K. insofern, als die Anhänger des letztern (Kollektivisten) eine auf freier genossenschaftlicher Einigung beruhende Produktionsordnung ohne Staatsgewalt herstellen wollen. Vom radikalen Kommunismus unterscheidet sich der K. dadurch, daß er Sondereigentum an für die persönliche Bedürfnisbefriedigung bestimmten Gütern (Gütern des Verbrauchs und Gebrauchs) zuläßt. Der Anteil an diesem würde sich nach Maßgabe der Arbeitsleistungen richten, ohne daß jedoch die Auffassungen über die Art der Bemessung und über die wirkliche Durchführung des K. übereinstimmen. S. Kommunismus und Sozialismus. Vgl. P. Leroy-Beaulieu, Le collectivisme, examen critique du nouveau socialisme (Par. 1884, 4. Aufl. 1904).