Komménde

[327] Komménde (mittellat. commenda, v. lat. commendare, »anvertrauen«; franz. commanderie, Komturei), der Bezug und Genuß der Einkünfte eines Kirchenamtes ohne dessen wirklichen Besitz. Es gibt zweierlei Arten der Kommenden, die erste hat ihren Ursprung darin, daß erledigte Kirchenämter bis zu ihrer Widerbesetzung bereits angestellten, meist benachbarten Geistlichen zur einstweiligen Verwaltung (custodia, commenda) übertragen wurden. Eine zweite Art der K. entstand in der karolingischen Zeit, indem sich die Könige das Recht beilegten, vermöge ihrer lehnsherrlichen Gewalt über die Kirchengüter und Klöster deren Einkünfte auch Laien (Kommendaturäbten, Abbates commendatarii) zu übertragen, unter deren Schutz sie damit traten. Dieser Verweltlichung des Kirchenvermögens traten die Päpste zwar meist mit Energie entgegen; zuweilen aber beuteten sie es selbst zugunsten ihrer Nepoten und Anhänger rücksichtslos aus, so besonders während des Exils in Avignon. Die gewöhnlichste Art der K. war die Verleihung von Klöstern an Weltgeistliche. Das tridentinische Konzil suchte den Mißbräuchen, die mit der K. getrieben wurden, zu steuern; doch hat sich das Institut in vereinzelten Fällen bis auf die neueste Zeit erhalten. Von den Kommenden sind die Präbenden wohl zu unterscheiden, indem sich diese nur auf die Perzeption bestimmter Teile der gemeinschaftlichen Einkünfte der Stifter und Klöster beziehen und namentlich alle mit einer Domherrenstelle verbundenen Einkünfte eine Präbende genannt zu werden pflegen. Bei Ritterorden trug man den Namen K. oder Komturei auf die Gebiete über, die einzelnen Ordensrittern (Komturen, Commendatores) zur Verwaltung und Nutznießung übergeben worden waren.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 327.
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