Kondītor

[363] Kondītor (v. lat. condire, »einmachen«; Zuckerbäcker), Gewerbsmann, der nicht nur eßbare Konditorwaren (s. d.), Zuckergebäck (Konfekt), Zuckergelees, Marmeladen, eingemachte oder mit Zucker überzogene Früchte, Gefrornes etc. liefert, sondern auch Dekorationsstücke als Tafelaufsätze anfertigt. Verfertigt ein K. vorzugsweise seine und künstliche Ware, so nennt man ihn wohl auch Schweizerbäcker, weil früher vorzüglich geschickte Konditoren aus der Schweiz (Graubünden) kamen. Schon im Mittelalter gab es Konditoren. Von den italienischen Höfen kamen sie als eigne Hofoffizianten (Hofkonditoren) auch an die übrigen europäischen Höfe. In Deutschland waren sie nicht zünftig. Konditorei, das Gewerbe sowie das Geschäfts- und Verkaufslokal des Konditors. Vgl. Perini, Schweizer Zuckerbäcker (5. Aufl., Weim. 1893); Hennersdorf, Handbuch der Konditorei (Halle 1882); Krackhart, Neues illustriertes Konditorbuch (Ausgabe A, 7. Aufl., Münch. 1903; kleinere Ausgabe B, 3. Aufl., das. 1898); Urban, Das Buch des Konditors (Wien 1890); Wirz-Fischer, Illustriertes Handbuch der Konditorei (2. Aufl., Basel 1899); Jeschke, Die Konditorei und Feinbäckerei (3. Aufl. von Dobritz, Leipz. 1901); Bierbaum, Konditorei-Lexikon (Straßb. 1898); Gruber, Die Konditorei in Wort und Bild (2. Aufl., Frankf. 1904); »Allgemeine deutsche Konditorzeitung« (Münch., seit 1885); »Zentralblatt für Bäcker und Konditoren« (Leipz., seit 1889). S. auch Bonbons, Dragée, Einmachen etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 363.
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