[449] Konvertīten (lat., »Bekehrte«), Personen, die von einer christlichen Religionsgenossenschaft zu einer andern übergehen. Mit dem Wort Conversio (»Bekehrung«) bezeichnete man früher (seit Cassiodor und Beda) den Übergang in den Mönchsstand, und Conversi hießen daher zunächst alle Mönche. Später aber verstand man unter Conversi und Conversae die Brüder und Schwestern, welche die niedrigen Arbeiten in den Klöstern verrichteten. Die Freiheit der Staatsbürger, von einer Konfession zu einer andern überzutreten, ist fast in allen deutschen Staaten verfassungsmäßig anerkannt; s. Austritt aus der Kirche. Die katholische Kirche verlangt von den zu ihr übertretenden einen förmlichen feierlichen Eid (Konvertiteneid), während die Protestanten den Genuß des Abendmahls unter beiderlei Gestalt als Zeichen des Übertritts ansehen. Aus der reichen Literatur über die K. vgl. Rosenthal, Konvertitenbilder aus dem 19. Jahrhundert (Schaffh. 186570, 3 Bde.; Bd. 1, Abt. 2: Deutschland; in 3. Aufl., Regensb. 1902, und Supplemente zur 1. und 2. Abt.); Räß, Die K. seit der Reformation (Freiburg 186675, 13 Bde.); Nippold, Welche Wege führen nach Rom? (Heidelb. 1869); Himmelstein, Konvertitenbilder (Würzb. 1903); Kochs, Übertritte aus der römisch-katholischen zur evangelischen Kirche in Deutschland während des 19. Jahrhunderts (Leipz. 1903).